Die umfangreichste Ausstellung zum DFT-2017 wird hoffentlich die Teilnehmergalerie. Wir rufen euch auf, eure schönsten Objekte mitzubringen, um sie auf dem Treffen zu präsentieren. In den Räumen der Alten Faktorei auf dem Saigerhüttengelände steht uns dafür genügend Platz zur Verfügung.

Traut Euch! Seid kreativ! Arbeitet sauber! Zeigt, was Ihr könnt!


Or­ga­ni­sa­to­ri­sches zur Teil­neh­mer­ga­le­rie:

Je­der Teil­neh­mer darf ein Ob­jekt bzw. eine Ob­jekt­grup­pe aus­stel­len. Un­ter Ob­jekt­grup­pe ver­ste­hen wir z.B. ein Salz- Pfef­fer­müh­len­set oder eine Se­rie Do­sen oder Figuren mit ge­stal­te­ri­schem Be­zug zu­ein­an­der. 

Die Ar­bei­ten für die Ga­le­rie kön­nen am ge­sam­ten Frei­tag und bis spä­tes­tens Sams­tag­vor­mit­tag 10:00h in der Aus­stel­lung in der Alten Faktorei ab­ge­ge­ben wer­den. Be­su­cher, die nur am Sonn­tag kom­men, kön­nen ihre Ar­bei­ten auch am Sonntagvormittag bis 10:00h ab­ge­ben.

An der Objektannahme werden die Ausstellungsstücke katalogisiert und Beschriftungsschilder erstellt. Die Ar­bei­ten werden fol­gen­der­maßen ge­kenn­zeich­net:

  • Ob­jektname
  • Holzart(en)
  • Maße über alles (Höhe / Breite / Tiefe)
  • Name Drechs­ler (wirk­li­cher Name / Fo­rum­na­me)
  • weitere Angaben (freiwillig)

Die ausgestellten Objekte werden im Rahmen eines Gestaltungsbettbewerbes von eine hochkarätigen Jury bewertet. Informationen zum Wettbewerb gibt es hier.

Alle Ausstellungsstücke werden professionell fotografiert, um sie für Berichterstattung, Dokumentation, Retrospektive oder einen Katalog zu verwenden. Jeder Aussteller kann dem bei Abgabe widersprechen. Diese Objekt werden vom fotografieren ausgenommen. 

Ei­ge­ne Vi­tri­nen oder Be­leuch­tungs­mit­tel kön­nen mit­ge­bracht wer­den. Un­ge­wöhn­lich große Ob­jek­te oder Vi­tri­nen soll­ten vor­her an­ge­mel­det wer­den, da­mit wir ent­spre­chend pla­nen kön­nen.

ACH­TUNG: Die Ob­jek­te sind NICHT über den Ver­an­stal­ter ver­si­chert!
Der Ver­an­stal­ter haf­tet nicht für Schä­den an den Aus­stel­lungs­ob­jek­ten. Das Be­reit­stel­len der Ob­jek­te für die Teil­neh­mer­ga­le­rie er­folgt auf ei­ge­ne Ver­ant­wor­tung. Ver­si­che­rungs­schutz für die ab­ge­ge­be­nen Ob­jek­te ist Sa­che des Aus­stel­lers.